“AmTrust International Underwriters DAC (AIUD) schlägt vor, seine zivilrechtliche Versicherungsverantwortung auf die Bothnia International Insurance Company Limited, eine finnische Versicherungsgesellschaft (die Teil der Compre-Gruppe ist) zu übertragen. Vorschlag übertragen »). Die vorgeschlagene Übertragung kann nur dann wirksam werden, wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherungsschutzes erfüllt sind. Der Übertragungsvorschlag wurde bereits im Werk von der Biais einer übertragenen irischen Versicherungstätigkeit gemäß Artikel 13 des Gesetzes für Versicherungsgesellschaften von 1909 und Artikel 36 des Gesetzes für Versicherungsgesellschaften vorgeschlagen Zusicherungen von 1989 und der Verordnung 41 des Reglements der Europäischen Union (Assurance et Réassurance) von 2015. Der Übertragungsvorschlag muss von der Haute Cour Irlandaise genehmigt werden. Gericht »). Der rechtliche Prozess wird in der hier angegebenen Dokumentation ausführlich erläutert.
Darüber hinaus sind in den folgenden Dokumenten umfangreiche Informationen zum Übertragungsvorschlag verfügbar:
Am 4. Juli 2023 hat der Oberste Gerichtshof Irlands die Übertragung des Portefeuilles von der Tätigkeit mit dem französischen Garantieamt genehmigt. AmTrust International Underwriters DAC A Bothnia International Insurance Company Limited. Die Übertragung der Portefeuille erfolgt ab dem 14. Juli 2023 um 00:01 Uhr und eine Kopie der Gerichtsverordnung kann ab dieser Website abgerufen werden.
Wenn Sie Fragen zu dem vorgeschlagenen Transfer haben, wenden Sie sich bitte an AIUD unter der elektronischen Adresse AmTrustFranceTransfer@AmTrustGroup.com
“AmTrust International Underwriters DAC (AIUD) schlägt vor, sein französisches Versicherungsgeschäft für ärztliche Kunstfehler an Bothnia International Insurance Company Limited zu übertragen, eine in Finnland zugelassene Versicherungsgesellschaft (die Teil der Compre-Gruppe ist) (die „Vorgeschlagene Übertragung“). Die geplante Übertragung wird keine Auswirkungen auf die Bedingungen des bestehenden Versicherungsschutzes der Versicherungsnehmer haben. Die geplante Übertragung soll mittels einer irischen Versicherungsgeschäftsübertragung gemäß Abschnitt 13 des Assurance Companies Act 1909, Abschnitt 36 des Insurance Act 1989 und Verordnung 41 der European Union (Insurance and Reinsurance) Regulations 2015 durchgeführt werden Die geplante Übertragung bedarf der Genehmigung des irischen Obersten Gerichtshofs (der „Gericht“). Der rechtliche Ablauf wird in der unten aufgeführten Dokumentation näher erläutert.
Weitere Informationen zur geplanten Übertragung finden Sie in den folgenden Dokumenten:
Am 4. Juli 2023 genehmigte der Oberste Gerichtshof Irlands die Portfolioübertragung des französischen Medizingeschäfts von AmTrust International Underwriters DAC an Bothnia International Insurance Company Limited. Die Portfolioübertragung tritt am 14. Juli 2023, 00.01., in Kraft und eine Kopie des Gerichtsbeschlusses steht auf dieser Webseite zum Download bereit.
Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich bitte an AIUD unter AmTrustFranceTransfer@AmTrustGroup.com
Bericht eines unabhängigen Aktuars (Französisch)
Unabhängiger Aktuarbericht (Englisch)
Zusammenfassung des unabhängigen Aktuars (Französisch)
Zusammenfassung des unabhängigen Aktuars (Englisch)
Zusammenfassung des Programmdokuments (Französisch)
Zusammenfassung des Schemadokuments (Englisch)
Rechtliche Hinweise zur Übertragung
Ergänzender Bericht des unabhängigen Aktuars (Französisch)
Ergänzender Bericht des unabhängigen Aktuars (Englisch)
Brief des unabhängigen Aktuars (Französisch)
Brief des unabhängigen Aktuars (Englisch)
Beglaubigter Beschluss des Obersten Gerichtshofs (abgeschlossen am 10. Juli 2023)