Hier finden Sie Informationen zu den ausstehenden Anleihen der Compre-Gruppe und ihrer Tochtergesellschaften.
Bevor Sie die folgende Webseite besuchen, müssen Sie die folgenden Bedingungen lesen, die Ihre Nutzung und Ihren Zugang zu der Webseite regeln, und bestätigen, dass Sie mit ihnen einverstanden sind.
BITTE LESEN SIE DIE FOLGENDEN ZUGANGSBEDINGUNGEN (DIE „BEDINGUNGEN") SORGFÄLTIG DURCH. SIE GELTEN FÜR ALLE PERSONEN, DIE DIESE SEITE AUFRUFEN. DIE BEDINGUNGEN KÖNNEN GEÄNDERT ODER AKTUALISIERT WERDEN. SIE SOLLTEN SIE JEDES MAL, WENN SIE DIE WEBSITE BESUCHEN, VOLLSTÄNDIG LESEN. MIT DEM ZUGRIFF AUF DIESE SEITE UND DIE DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN NACHSTEHENDEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN. WENN SIE MIT DIESEN BEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN SIND, SOLLTEN SIE NICHT AUF DIESE SEITE ODER DIE DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN ZUGREIFEN.
DIE HIERIN ERWÄHNTEN ANLEIHEN SOLLEN KLEINANLEGERN IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH ODER IM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM ODER AN ANLEGER IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER IN EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER DIES NICHT RECHTMÄSSIG WÄRE, NICHT ANGEBOTEN ODER VERKAUFT WERDEN.
Bevor Sie diese Website besuchen, müssen Sie Folgendes bestätigen und anerkennen:
Wenn SIE im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen als Bevollmächtigter eines offengelegten oder nicht offengelegten Kunden handeln, geben SIE sterben ausdrücklichen Bestätigungen und Anerkennungen in Ihrem eigenen Namen und im Namen Ihres/Ihrer zugrundeliegenden Kunden ab.
Kein Angebot und keine Aufforderung
Weder this Website noch irgendetwas hierin stellt eine Aufforderung oder Empfehlung dar, in die Schuldverschreibungen zu investieren oder anderweitig mit ihnen zu handeln, oder ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung der Schuldverschreibungen.
Ein Angebot, eine Aufforderung oder ein Verkauf der Schuldverschreibungen in einer Rechtsordnung, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein Verkauf ungesetzlich wäre, findet nicht statt.
Mit Ihrem Besuch dieser Seite erklären und garantieren Sie uns, dass Sie nur zu Informationszwecken tun.
VERBOT DER VERMARKTUNG UND DES VERKAUFS DER SCHULDVERSCHREIBUNGEN AN
Kleinanleger
MiFID II Produkt-Governance / nur professionelle Anleger und ECPs als Zielmarkt – das relevante Emissionsmemorandum für eine Serie von Schuldverschreibungen kann festgelegt werden, dass ausschließlich für die Zwecke der Anforderungen an die Produkt-Governance, die in: (a) der EU-Richtlinie 2014/65/EU über geänderte Märkte für Finanzinstrumente in ihreren Fassung ( „MiFID II“); (b) der Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) der lokalen Durchführungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID II-Produktgovernance-Anforderungen“), der Zielmarkt für die betreffende Serie von Schuldverschreibungen nur geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden sind und alle Kanäle für den Vertrieb dieser Schuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die die betreffenden Schuldverschreibungen später anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein „Vertreiber” ), sollte die Zielmarktbeurteilung des Herstellers für die betreffenden Schuldverschreibungen berücksichtigt werden; ein Vertreiber, der der MiFID II unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbeurteilung in Bezug auf die betreffenden Schuldverschreibungen übernommen (indem er die Zielmarktbeurteilung des Herstellers übernimmt oder verfeinert) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.
UK MiFIR Produkt-Governance / nur professionelle Anleger und ECPs als Zielmarkt – das relevante Emissionsmemorandum für eine Serie von Schuldverschreibungen kann festlegen, dass der Zielmarkt für die relevante Serie von Schuldverschreibungen ausschließlich für die Zwecke des Produktgenehmigungsverfahrens des Herstellers im Vereinigten Königreich ( „UK“) nur geeignete Gegenparteien sind, gemäß der Definition im FCA Handbook Conduct of Business Sourcebook ( „COBS“) und professionelle Kunden gemäß der Definition in der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ( „EUWA“) ( „UK MiFIR“) Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, und alle Kanäle für den Vertrieb dieser Schuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind. Jeder Anbieter sollte die Zielmarktbewertung des Herstellers berücksichtigen; ein Vertreiber, der dem FCA Handbook Product Intervention and Product Governance Sourcebook unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die betreffenden Schuldverschreibungen übernommen (indem er die Zielmarktbewertung entweder übernimmt oder verfeinert) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.
Die Beurteilung des Zielmarktes erfolgt unbeschadet der Anforderungen vertraglicher oder gesetzlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die Schuldverschreibungen.
Zur Klarstellung: Eine Zielmarktbeurteilung für die Schuldverschreibungen stellt keine (a) Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke von MiFID II und/oder UK MiFIR oder (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern dar, in diese Schuldverschreibungen zu investieren , sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf sie zu ergreifen.
EU-PRIIPS-Verordnung / Verbot des Verkaufs an Kleinanleger im EWR – Die Schuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, einem Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum ( „EWR“) angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sie sollten ihm auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet der Begriff „Kleinanleger“ eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden Eigenschaften aufweist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID I; oder (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (die „Versicherungsvertriebsrichtlinie“), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gilt. Es wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 in der jeweils geltenden Fassung (der „EU PRIIPS-Verordnung“) für das Angebot oder den Verkauf der Schuldverschreibungen oder die anderweitige Bereitstellung der Schuldverschreibungen ist ein Kleinanleger im EWR erforderlich. Daher kann das Angebot oder der Verkauf der Schuldverschreibungen oder die anderweitige Bereitstellung der Schuldverschreibungen ein Kleinanleger im EWR gemäß der EU PRIIPS-Verordnung rechtswidrig sein.
PRIIPS-Vorschriften des Vereinigten Königreichs / Verbot des Verkaufs an britischem Kleinanleger – Die Schuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, einem Kleinanleger im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sie sollten ihm auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke ist ein „Kleinanleger“ eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden Definitionen erfüllt: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 2 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, die aufgrund des EUWA-Teils des nationalen Rechts ist; (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des FSMA und aller Vorschriften oder Verordnungen, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, die aufgrund des EUWA Teils des nationalen Rechts ist, gelten würde. Es wurde kein Basisinformationsdokument erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, die aufgrund des EUWA einen Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs bildet (die „UK PRIIPs-Verordnung“), für das Angebot oder den Verkauf der Schuldverschreibungen oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich erforderlich ist. Daher kann das Angebot oder der Verkauf der Schuldverschreibungen oder deren anderweitige Bereitstellung an einen Kleinanleger im Vereinigten Königreich gemäß der UK PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
MiFID II, die EU-PRIIPs-Verordnung, die britische MiFIR und die britische PRIIPs-Verordnung werden hier zusammen als sterben „Verordnungen“ bezeichnet. Personen, die auf diese Website zugreifen, müssen sicherstellen, dass sie sich mit allen geltenden Anforderungen der Verordnungen vertraut machen, diese verstehen und einhalten.
DURCH IHREN BESUCHE DIESER WEBSITE Geben SIE gegenüber Compre folgende Erklärungen ab und treten sich zu entsprechendem Verhalten:
Rechtliche Beachtung
Die Verbreitung von Material auf dieser Website kann in anderen Ländern als Bermuda und dem Vereinigten Königreich durch örtliche eingeschränkte Gesetze sein, und die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Gesetze dieser anderen Länder darstellen. Personen, die auf diese Website zugreifen, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und sie beachten. So können beispielsweise in den Vereinigten Staaten, auf den Bermudas, in Hongkong, Japan, Singapur und der Schweiz sowie in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen gelten, deren Nichteinhaltung einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze und -vorschriften darstellen würde.
DIE HINWEISE, AUF DIE IN DIESER WEBSITE BEZUG GENOMMEN WIRD, WÜRDEN UND WERDEN NICHT GEMÄSS DEM WERTPAPIERGESETZ ODER DEN WERTPAPIERGESETZEN EINES BUNDESSTAATES DER USA ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION IN DEN AUSGESCHLOSSENEN TERRITORIEN REGISTRIERT. DIE ANLEIHEN DÜRFEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN (WIE IN VORSCHRIFT S DES WERTPAPIERGESETZES DEFINIERT) NICHT ANGEBOTEN, VERKAUFT ODER AUSGELIEFERT WERDEN, ES SEI DENN, ES LIEGT EINE AUSNAHME VON DEN REGISTRIERUNGSANFORDERUNGEN DES WERTPAPIERGESETZES ODER DER GELTENDEN GESETZE ANDERER RECHTSORDNUNGEN VOR ODER ES HANDELT SICH UM TRANSAKTION, DIE DIESEN ANFORDERUNGEN NICHT UNTERLIEGT.
Mit Ihrem Besuch dieser Website erklären und garantieren Sie gegenüber Compre, dass Sie nicht in den Vereinigten Staaten ansässig sind (und nicht für eine Person handeln, die stirbt) und dass Sie nicht von den Vereinigten Staaten aus auf diese Website zugreifen.
Genauigkeit der Informationen
Das Material auf dieser Website berücksichtigt nicht die spezifischen Anlageziele, die finanzielle Situation oder die besonderen Anforderungen eines Empfängers und sollte nicht als Grundlage für eine Anlageentscheidung herangezogen werden. Die Informationen auf der Website entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt dieser Informationen und sollten nicht als zu einem anderen Zeitpunkt gelten. Mit Ausnahme der Informationen, die Compre gemäß den Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen von Zeit zu Zeit bereithalten müssen oder die nach geltendem Recht veröffentlicht werden müssen, ist Compre nicht verpflichtet, die Informationen auf dieser Website zu aktualisieren oder auf dem neuesten Stand zu halten, und es WIRD keine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung in Bezug auf die Vollständigkeit oder Vollständigkeit der Informationen gegeben.
Diese Website und die auf ihr ausgewählten Materialien stellen keine Finanz-, Anlage-, Steuer-, Buchhaltungs- oder Rechtsberatung oder -empfehlung dar. Bevor Sie eine Transaktion bezüglich der auf dieser Website genannten Schuldverschreibungen abschließen sollten, sollten Sie Ihre eigene unabhängige Beratung durch Ihre professionellen Finanz-, Buchhaltungs-, Rechts-, Regulierungs-, Steuer- oder sonstigen Berater einholen.
Das Material auf dieser Website WIRD in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die über dieses Medium übermittelten Informationen können während der Übertragung verändert werden, und es besteht keinerlei Haftung oder Verantwortung im Falle einer solchen Veränderung während der Übertragung.
Die unbefugte Nutzung dieser Website oder des Materials auf dieser Website, einschließlich (ohne Einschränkung) des unbefugten Zugriffs auf oder des Missbrauchs von auf dieser Website veröffentlichten Informationen, ist strengstens untersagt.
Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle außervertraglichen Verpflichtungen, die sich aus oder in Verbindung mit ihnen ergeben, unterliegen englischem Recht und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt. Für die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen ergeben, sind die englischen Gerichte zuständig.
Wenn Sie nicht berechtigt sind, oder wenn Sie Zweifel haben, ob Sie berechtigt sind, diese Website oder die darin enthaltenen Informationen anzuzeigen, verlassen Sie bitte diese Website.
*Im Sinne dieses Haftungsausschlusses bezeichnet der Begriff „Kleinanleger“ eine Person, die (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4(1) Punkt (11) der MiFID II ist; (ii) einen Kunden im Sinne der Versicherungsvertriebsrichtlinie, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II einzustufen ist); (iii) einen Kleinanleger im Sinne von Artikel 2 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, die aufgrund des EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, und/oder (iv) einen Kunden im Sinne der Bestimmungen des FSMA und der Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie erlassenen Vorschriften oder Verordnungen, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der strengen MiFIR gelten würde.