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PartnerRe Ireland Insurance DAC

Hintergrund
Die Direktoren der Bothnia International Insurance Company Limited („Bothnia“) und die Direktoren der PartnerRe Ireland Insurance DAC („PartnerRe“) schlagen jeweils die Übertragung eines Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsportfolios aus Berufshaftpflicht, ärztlicher Kunstfehlerhaftpflicht, kaufmännischen Direktoren und leitenden Angestellten vor Verschiedenes Finanzliniengeschäft von PartnerRe bis Bothnia. Die geplante Übertragung wird gemäß dem Assurance Companies Act von 1909, dem Insurance Act von 1989 und den Verordnungen der Europäischen Union (Versicherung und Rückversicherung) von 2015 angeordnet. Das übertragende Geschäft umfasst die übertragenden Policen, Verträge, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von PartnerRe und ist an Bedingungen geknüpft auf Anordnung des High Court of Ireland.

Zeitplan
Am 22. Juni 2020 wurde diese Angelegenheit vom High Court of Ireland in die Commercial List eingetragen und die Anhörung der Petition fand am 12. Oktober 2020 um 14:30 Uhr im Four Courts, Dublin 7, statt.

Die Direktoren von Bothnia und PartnerRe freuen sich, Ihnen mitteilen zu können, dass der Beschluss am 12. Oktober 2020 vom High Court of Ireland erlassen wurde und eine Kopie des Beschlusses zu Ihrer Information dieser Webseite beigefügt ist.

Die Petition, die Anordnung und die beigefügten Anhänge (einschließlich des Plans) sowie die Berichte unabhängiger Versicherungsmathematiker sind dieser Webseite ebenfalls beigefügt. Sie können kostenlose Kopien der Dokumente anfordern, indem Sie Caroline Hobbs von Compre Services (UK) Limited unter caroline.hobbs@compre kontaktieren -group.com. Alternativ können Sie von Montag bis Freitag während der üblichen Geschäftszeiten unter +44 (0) 203 551 6524 anrufen.